Gescheides









Der Grund





Es gründet im Grunde des Grundes, seinem Grunde gründlich auf den Grund gegangen zu sein, da es seiner Existenz von elementarer Wichtigkeit zu Gute kommt, in einem derartigen Maße, dass es nicht zur Diskussion steht über den Grund des Grundes zu philosophieren, ja sogar davon auszugehen, dass der Grund selbst grundlos ist, sich verbietet.

Der Grund an sich erscheint grundlos, weswegen er nicht begründet werden möchte. Es widerstrebt, dem Grund auf den Grund zu gehen, weil wir uns ja bereits auf dem Grunde befinden. Gründlich darüber nachgedacht, müsste doch auch ein Grund zu begründen sein. Was ich hier meine ist nicht, dass es dem Grund an Gründlichkeit fehlt und er angezweifelt wird. Denn durch den erhobenen Zweifel wird dem Grunde grundsätzlich seine Grundlage, nicht nur zunächst, sondern grundsätzlich immer, entzogen.

Es ist also so, dass wir einen wohlbegründeten Grund, der dazu noch einer gründlichen Formulieren bedurfte, mit dem Erheben eines Zweifels, grundsätzlich die Eigenschaft eines Grundes aberkennen können und das ohne jegliche Begründung.

Wenn es nun aus Sicht des Zweifels gesehen wird, ergibt sich, dass es sehr leicht erscheint, dem Grund etwas entgegenzuhalten, das ihn als Grund nicht mehr gelten lässt. Der Grund an sich ist noch gegeben, er wird nur nicht als anzuerkennender Grund erachtet. Somit haben wir einen Grund, der als solches immer noch Grund ist, aber auch wiederum nicht als Grund angenommen wird. Wenn wir uns nun von dem Wert des Grundes trennen, als Grund vorhanden, im Sinne dessen, dass es für den Grund keinen Zweifel gibt, und gegenüberstellend den Grund, der zwar noch Grund ist, jedoch angezweifelt wird und somit zumindest auf der anderen Seite der Betrachtung schlussendlich keinen Grund darstellt, werden wir zugeben müssen, dass wir den Grund, soweit er in unser Bewusstsein getreten ist, als solchen zur Kenntnis nehmen müssen.

Die Annahme, dass der Zweifel uns dazu bemächtigt, gegenüber dem Grund eine Begründung des Grundes zu verlangen, stellt den Grund im Grunde sich gegenüber selbst in Zweifel.

Dem zufolge muss es sich doch so verhalten, dass eine Betrachtung des Grundes eine zum Abschluss gebrachte Handlung ist. Der Grund ist sich selbst gegenüber keine Rechenschaft schuldig, da er ja Grund ist. Und aus sich heraus gesehen ist der Grund völlig wertungsfrei. Wertungsfrei ist frei von Wertung. Wobei Wertung ein gewisses Gewicht an Aussage und Inhalt besitzt. Wenn nun der Grund vom Grunde aus wertungsfrei ist, so muss er folglich ohne Aussage oder Inhalt sein. Doch gerade der Grund ist der Zustand, der uns etwas näherbringt, etwas zukommen lässt, dass so von uns noch nicht betrachtet wurde. Erst durch das Erfahren des Grundes sind wir fähig, den Grund zu erkennen. Doch eine Wertigkeit, des Grundes über seinen Inhalt nimmt erst der Mensch vor. Durch seine Einordnung wird der Grund inhaltlich gefüllt mit einem Bezug. Er erhält durch den Bezug einen Wert. Da dieser Vorgang von uns so eingeübt ist, dass er nicht mehr kontrolliert werden kann, nehmen wir eine Wertigkeitsverteilung vor und die wiederum jeder für sich aus seiner Sicht gesehen.

Die Wertigkeit entsteht durch unsere Erfahrungen. Dadurch dass dem Grund ein Bezug gegeben wird, kann er durch unsere Erfahrungen einem Wert zugeordnet werden.

Für uns ist also dann ein Grund ein tatsächlicher Grund, nur wenn er einen Bezug besitzt. Ob er nun für uns persönlich auch ein Grund ist, liegt an unserer Erfahrung, mit der wir die Wertigkeit des Grundes einordnen können. Fehlt es nun dem Grund an Bezug, so kann immer noch eine Wertigkeit von uns vorgenommen werden. Durch ebenfalls unserer Erfahrung und angestellten Vermutungen, können wir dem offensichtlichen bezugslosen Grund einen Bezug zuweisen. Infolge dessen können wir dann wiederum unseren Wertevorstellungen folgen und den Grund bewerten. Es kann zu einem schlüssigen Ergebnis führen, auch wenn wir von einem falschen Bezug ausgegangen sind. Ob der Bezug falsch war, den wir wegen seines Fehlens als Vermutung anstellen mussten, stellt sich erst heraus, wenn der Begründer des Grundes uns den wahren Bezug zuteil werden lässt.

Ein Grund, für den der Bezug hergestellt ist, kann auch eines Wertes entsagen. Solange unsere Erfahrungen keine Wertvorstellung für den Grund und seinen Bezug entwickelt haben oder können, werden wir den Wert des Grundes nicht benennen können. Die Unwissenheit hat uns da einen Streich gespielt und uns dahingehend keine Erfahrungen sammeln lassen. Allerdings können wir auf dem Wege der Annäherung den Versuch starten, uns einer Wertigkeit anzunähern.

Steht letztendlich der Grund ohne Bezug da und der Vorgang der Findung einer eventuellen Wertigkeit geht auch ins Leere, müssen wir doch zugestehen, dass der Grund in seiner ganzen Reinheit und Ursprünglichkeit vorhanden ist.

Nun aber was ist für uns ein Grund ohne Bezug und Wert Na, er ist bezugslos und wertlos. Mit einem Grund, der diese Eigenschaften hat können wir nun aber nichts anfangen.

Doch ohne Bezug und Wertigkeit verliert der Grund nicht an Aussage. Eine Aussage an sich gesehen ist ebenfalls solange wertfrei, solange wir ihr keinen Wert beimessen. Und das Weglassen des Wertes ist es, was den Grund frei von jeglicher weiteren Begründung macht und was ohne Wert ist, ist nicht wertlos sondern wertfrei. Somit befindet sich der Grund in einem Ist-Zustand und dass was nur ist, begegnet uns in seiner reinsten Form.




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